Steht der Name fest, gilt eine einfache Reihenfolge: zuerst sichern, dann gestalten, dann veröffentlichen. Konkret bedeutet das: Domain und Profilnamen reservieren, die Wortmarke klären, die Website planen und erst dann starten. Wer die Reihenfolge umdreht, druckt Visitenkarten mit einer Adresse, die ihm nicht gehört. Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt durch alle Aufgaben.

Die Reihenfolge im Überblick

Schritte nach der Namenswahl mit Ziel und typischem Aufwand
SchrittZielAufwand
1. Domain sichernAdresse und E-Mail-Adressen reservierenwenige Minuten bis eine Stunde
2. Profilnamen sichernEinheitlich auffindbar seineine Stunde
3. Wortmarke klärenSchrift, Farbe und Logo festlegenStunden bis Tage, je nach Anspruch
4. Website planenInhalte und Seiten festlegeneinige Tage
5. Starten und prüfenVeröffentlichen, testen, meldenein bis zwei Tage

Die Zeiten sind Erfahrungswerte für kleine Vorhaben. Bei Abstimmungen mit Dritten, etwa mit einer Designerin oder einem Designer, rechnen Sie mehr Zeit ein.

Schritt 1: Domain sichern

Die Domain ist Ihre Adresse im Netz und der Teil der E-Mail-Adresse nach dem @. Reservieren Sie sie, sobald der Name nach der Prüfliste in Ordnung ist. Gehen Sie dabei so vor:

  1. Varianten sammeln: .de und .com, mit und ohne Bindestrich, bei Umlauten auch die Schreibweise mit „ae“, „oe“ und „ue“.
  2. Hauptadresse wählen: Die kürzeste und eindeutigste Variante ohne Bindestrich wird Ihre Hauptadresse. Die anderen leiten Sie bei Bedarf darauf weiter.
  3. Inhaberdaten richtig angeben: Tragen Sie sich oder Ihre Firma als Inhaber ein, nicht die Agentur. Sonst klären Sie später Eigentumsfragen.
  4. Laufzeit und Verlängerung prüfen: Preise unterscheiden sich je Endung, Anbieter und Laufzeit. Vergleichen Sie die Gesamtkosten für mindestens zwei Jahre.

Ob die Domain noch frei ist, prüft der Domain-Finder (.de und .com, live bei den Registrierungsstellen).

Beispiel: Holzwerk

Die Schreinerei hat Holzwerk gewählt. Angenommen, holzwerk.de ist frei, holzwerk.com belegt und holz-werk.de frei. Dann wird holzwerk.de die Hauptadresse. Zusätzlich reserviert sie holz-werk.de und leitet sie auf die Hauptadresse weiter, damit Tippfehler nicht ins Leere führen. E-Mail-Adressen wie info@holzwerk.de passen nun zum Namen.

Schritt 2: Profilnamen und Konten sichern

Kundschaft sucht Sie dort, wo sie ohnehin unterwegs ist: in Suchmaschinen, in Karten-Diensten und in sozialen Netzwerken. Legen Sie die Konten an, die zu Ihrem Angebot passen, und wählen Sie überall denselben Namen. Notieren Sie sich Zugangsdaten sicher, am besten in einem Passwortmanager.

  • Unternehmensprofil in der Suchmaschine und im Kartendienst, wenn Kundschaft zu Ihnen kommt oder Sie vor Ort arbeiten.
  • Profil im Netzwerk, in dem Ihre Zielgruppe aktiv ist. Nicht jede Plattform lohnt sich.
  • E-Mail-Adresse mit eigener Domain statt einer allgemeinen Freemail-Adresse.

Lässt sich ein Profilname nicht wie gewünscht anlegen, weil er vergeben ist, hängen Sie keinen Zufallszusatz an, sondern wählen Sie einen sinnvollen Zusatz wie den Ortsnamen oder die Branche.

Für den Start genügt eine Wortmarke: Ihr Name in einer festen Schrift und einer festen Farbe. Markenrechtlich wäre das eine Wort-/Bildmarke; eine beim DPMA eingetragene Wortmarke schützt dagegen nur den Namen selbst, unabhängig von Schrift und Farbe. Ein Logo kann daraus später entstehen. Prüfen Sie jeden Entwurf in drei Größen:

  1. Als kleines Browser-Symbol (etwa 32 Pixel breit): Ist noch ein Buchstabe oder eine Form erkennbar?
  2. Als rundes Profilbild: Funktioniert eine quadratische Variante, etwa mit dem Anfangsbuchstaben?
  3. Auf einer Visitenkarte (etwa 2 Zentimeter breit): Bleibt die Schrift lesbar, auch einfarbig?

Klären Sie außerdem Rechte: Wenn eine Designerin oder ein Designer das Logo erstellt, vereinbaren Sie schriftlich, welche Nutzungsrechte Sie erhalten. Wollen Sie Name oder Logo als Marke schützen, sprechen Sie vor der Anmeldung mit einer Fachperson. Das Markenregister des DPMA und das EUIPO sind in der Prüfliste verlinkt.

Schritt 4: Website planen

Planen Sie Inhalte, bevor Sie Gestaltung wählen. Besucherinnen und Besucher wollen drei Dinge wissen: Was bieten Sie an? Für wen ist es gedacht? Wie nehme ich Kontakt auf? Alles, was diese Fragen nicht beantwortet, kann warten.

Eine kleine Firmenwebsite beginnt meist mit diesen Seiten:

  • Startseite: in wenigen Sätzen Angebot, Zielgruppe und nächster Schritt.
  • Angebot: was Sie tun und wie der Ablauf aussieht, nur mit Angaben, die Sie belegen können.
  • Kontakt: Telefon, E-Mail oder Formular, jeweils mit funktionierendem Weg.
  • Impressum und Datenschutz: Für geschäftliche Websites sind Anbieterangaben in der Regel Pflicht (§ 5 DDG). Welche Angaben für Sie gelten, klären Sie im Einzelfall.

Wenn Sie die Website nicht selbst aufbauen möchten, können Sie auf webseite-mit-ki-erstellen.de einen Website-Entwurf anfordern. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Schritt 5: Starten und prüfen

Vor der Veröffentlichung gehen Sie die Seite wie ein Besucher durch: auf dem Handy, mit langsamer Verbindung, ohne Vorwissen. Prüfen Sie, ob jeder Kontaktweg funktioniert, ob Impressum und Datenschutz verlinkt sind und ob Telefonnummer und Adresse überall gleich stehen. Melden Sie anschließend das Unternehmensprofil in der Suchmaschine an und tragen Sie die Website-Adresse in alle Profile ein.

Beispiel für einen Vierwochenplan

  • Woche 1: Domain und Profile sichern, Wortmarke festlegen.
  • Woche 2: Inhalte sammeln, Seitenstruktur festlegen, Fotos organisieren.
  • Woche 3: Texte schreiben, Rechtstexte ergänzen, Seiten gestalten.
  • Woche 4: Testen auf mehreren Geräten, veröffentlichen, Profile verknüpfen.

Das ist ein Vorschlag für ein kleines Vorhaben, kein fester Maßstab.

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden braucht der Start?

Angenommen, die fünf Schritte kosten in Summe diesen Aufwand:

  • Domain und Profile sichern: 3 Stunden
  • Wortmarke klären: 6 Stunden
  • Website planen: 8 Stunden
  • Texte und Bilder vorbereiten: 10 Stunden
  • Testen und starten: 3 Stunden

Zusammen sind das 30 Stunden. Bei 7,5 Stunden pro Woche ergibt das genau vier Wochen, so wie im Plan oben. Mit nur 5 Stunden pro Woche sind es sechs Wochen. Rechnen Sie Ihre eigene Zeit entsprechend durch.

Nach dem Start: die ersten Wochen

Mit der Veröffentlichung beginnt die eigentliche Arbeit am Namen. Nutzen Sie die ersten Wochen, um drei Dinge zu klären:

  • Rückmeldungen sammeln: Fragen Sie Bekannte und erste Kundschaft, ob der Name verstanden und richtig geschrieben wird.
  • Auffindbarkeit prüfen: Suchen Sie nach Ihrem Firmennamen und nach dem, was Sie anbieten. Erscheint Ihre Website beim Namen an erster Stelle? Wenn nicht, sind Profile und Verlinkungen oft die Ursache.
  • Inhalte ergänzen: Fehlende Antworten auf häufige Fragen der Kundschaft gehören als Nächstes auf die Website.

Häufige Fehler nach der Namenswahl

  • Die Domain läuft auf eine fremde Person. Wer die Registrierung einer Agentur oder Bekannten überlässt, muss bei einem Wechsel oder Streit erst Eigentumsfragen klären. Tragen Sie Ihre eigenen Daten als Inhaber ein.
  • Zugangsdaten liegen nur bei einer Person. Halten Sie Zugänge zu Domain, Website und Profilen so fest, dass die Firma auch bei Urlaub oder Krankheit handlungsfähig bleibt.
  • Die Verlängerung wird vergessen. Eine abgelaufene Domain nimmt Website und E-Mail mit. Notieren Sie das Ablaufdatum im Kalender und aktivieren Sie die automatische Verlängerung, wenn der Anbieter sie bietet.
  • Das Logo ist schöner als lesbar. Feine Linien und viele Farben verschwinden auf kleinen Flächen. Entscheiden Sie sich im Zweifel für die schlichtere Variante.
  • Die Website startet mit unbelegten Aussagen. Versprechen, Zahlen oder Bewertungen, die Sie nicht belegen können, schaden mehr, als sie nützen. Beschreiben Sie lieber genau, was Sie tun und wie der Ablauf aussieht.

Was Sie dokumentieren sollten

Legen Sie nach dem Start eine einfache Übersicht an, die Sie zwei Jahre später noch verstehen. Sie braucht keine Software, eine Tabelle genügt. Festhalten sollten Sie die Domain mit Inhaber, Anbieter und Ablaufdatum, die Konten mit Profilnamen und verantwortlicher Person, die Nutzungsrechte am Logo samt Vertrag und die Dateien der Wortmarke in allen Formaten. Ebenso sinnvoll ist das Datum Ihrer Namensrecherche mit den geprüften Registern. Wenn später jemand Rechte an Ihrem Namen geltend macht, zeigt diese Übersicht, wie sorgfältig Sie vorgegangen sind.

Checkliste: Nach der Namenswahl

  • Name nach Prüfliste geprüft (Register, Marken, Domain, Netzwerke).
  • Hauptdomain mit eigenen Inhaberdaten registriert.
  • E-Mail-Adresse mit eigener Domain eingerichtet.
  • Profilnamen in den relevanten Netzwerken reserviert.
  • Wortmarke in drei Größen getestet, Nutzungsrechte geklärt.
  • Seitenstruktur und Inhalte festgelegt, nur belegte Angaben verwendet.
  • Impressum und Datenschutzerklärung vorhanden.
  • Website auf Handy und Desktop getestet, Kontaktwege geprüft.

Häufige Fragen

Sollte ich die Domain vor oder nach der Handelsregister-Anmeldung sichern?

Sichern Sie die Domain, sobald der Name nach Ihrer Prüfung feststeht. Eine Domain lässt sich später wieder abgeben, ein verlorener Wunschname meist nicht zurückholen. Die Anmeldung beim Handelsregister folgt danach.

Muss ich ein Logo haben, bevor die Website online geht?

Nein. Eine gut lesbare Wortmarke aus dem Firmennamen in einer festen Schrift und Farbe genügt für den Start. Ein ausgearbeitetes Logo können Sie später ergänzen.

Welche Seiten braucht eine kleine Firmenwebsite mindestens?

In der Regel eine Startseite, eine Seite zu Ihrem Angebot, eine Kontaktmöglichkeit sowie Impressum und Datenschutzerklärung. Weitere Seiten lohnen sich, wenn Sie dazu belegbare Inhalte haben.

Wer ist für das Impressum verantwortlich?

Der Betreiber der Website. Welche Angaben genau nötig sind, hängt von Ihrer Rechtsform und Tätigkeit ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa von Ihrer Kammer oder einer Anwaltskanzlei.

Was kostet der Start nach der Namenswahl?

Preise nennt dieser Beitrag nicht, weil sie je Anbieter, Umfang und Laufzeit abweichen. Listen Sie die laufenden Posten auf, zum Beispiel Domain, Postfach und Website, und holen Sie dafür Angebote ein.

Quellen und Stand

Rechtsangaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Gesetzestexte wurden am 10. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de abgerufen; dort steht stets die aktuelle Fassung.

  • § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten, auf die sich das Impressum stützt. Digitale-Dienste-Gesetz, Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.5.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 138).